Noch nie war in der Region und in Deutschland Wohneigentum so begehrt wie derzeit, und noch nie waren die Bedingungen dafür so interessant wie im Moment. Schon seit Längerem ist kaufen oftmals günstiger als mieten. Die Zinsen sind seit Jahren auf einem wahrlich historischen Tiefstand; der Zinssatz für einen Immobilienkredit liegt um 1 Prozent, gleichzeitig gibt es für Spargeld nur geringe Anlagezinsen. Eine Immobilie ist deshalb für viele eine Gelegenheit um Geld anzulegen und sich gleichzeitig den Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen. Der Wunsch nach einer Immobilie ist in der Region seit Jahren ungebrochen. Eine Trendwende ist nicht in Sicht, auch wenn Immobilien, ganz gleich ob gebraucht oder neu gebaut, im Preis ordentlich angezogen haben. Immobilien gehören zu den begehrtesten Anlageobjekten, unabhängig davon, ob sie zur Eigennutzung vorgesehen sind, als Investitionsobjekt Mieteinahmen bringen sollen oder für später als Teil der Altersvorsorge eingeplant sind. Vor allem bei jungen Familien ist die Nachfrage nach Ein- bis Zweifamilienhäusern groß, bevorzugt sind stadtnahe Außenbezirken oder Stadtteile. Im Ostalbkreis sind vor allem freistehende Häuser mit Garten in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen gefragt. Viele dieser Häuser aus den 1960-er, 1970er und 1980er Jahren die zum Verkauf kommen, wechseln in kürzester Zeit den Besitzer, oft geht es nur über persönliche Kontakte. Wer ohne diese persönlichen Kontakte sucht, ist gut beraten, sich fachkundige und tatkräftige Unterstützung von einem Makler zu holen. Die regional ansässigen Banken haben Immobilienabteilungen und Tochtergesellschaften, die für die Finanzierung und Vermittlung von Immobilien kompetente Ansprechpartner sind. Bei selbstständigen Maklern ist es ratsam, auf die Qualifikation zu achten, da Makler keine geschützte Berufsbezeichnung in Deutschland ist. Der mit rund 6.000 Mitgliedern größte Verband für Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständige ist der IDW, der Immobilienverband Deutschland e.V. Wer einen Makler oder Immobilienberater sucht, sollte auf jeden Fall auf eine solche oder ähnliche Verbandszugehörigkeit achten. Bevor man einem Makler beauftragt, sollte man sich Zeit für ein Gespräch nehmen, nach Qualifikationen, Referenzen und der durchschnittlichen Vermittlungsdauer fragen.
Mit dem Maklervertrag beauftragt man dann schließlich den Makler, bzw. das Maklerbüro offiziell tätig zu werden. Zwar gelten auch mündliche Verträge, wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die wichtigsten Eckpunkte schriftlich festlegen. Neben den persönlichen Angaben sollte ein Maklervertrag eine genaue Beschreibung der gesuchten Immobilie enthalten, ebenso wie die preislichen Vorstellungen. Die Provisionshöhe muss ebenso ausgewiesen sein, wie die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages. Die Hinweise auf Datenschutz sind ebenso wichtig wie das Recht des Käufers, weitere Makler beauftragen zu dürfen. Seit Dezember 2020 gelten für die Provision neue Regeln, die Provision geht nicht mehr ausschließlich zu Lasten des Kunden. Auch das sollte im Vertrag festgehalten sein.
Was sollte im Maklervertrag genannt sein?
• Persönliche Daten
• Beschreibung des gesuchten Objektes inklusive preisliche Vorstellung
• Rechte und Pflichten des Maklers (u.a. muss weitere Makler zulassen, muss den Kunden unverzüglich über Angebote informieren, muss im Sinne des Kunden handeln)
• Rechte und Pflichten des Kunden (u.a. darf weitere Makler beauftragen, verpflichtet sich zu Verschwiegenheit gegenüber nichtbeteiligten Dritten)
• Provisionsbedingungen
• Laufzeit und Kündigung des Vertrages
• Datenschutz
• Widerrufsrecht